Diese Lizenzbedingungen gelten für den Erwerb von Nutzungsrechten durch den Lizenznehmer (hier: „LN“) an der Software „ENVI-met“ (hier: „Software“) der ENVI-met GmbH, Essen (hier: „ENVI-met“). Die Lizenzbedingungen regeln nicht zusätzliche Leistungen, wie Anpassung, Implementierung, Hosting oder Wartung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des LN werden ausgeschlossen. Sie gelten ebenfalls nicht für mit der Software mitgelieferte Begleitprogramme; diese unterliegen den Vorschriften der Lizenzbestimmungen im Anhang.

1. Lizenz – Generelle Regelungen

1.1 Soweit in diesen Lizenzbedingungen nicht anderweitig vorgesehen, räumt ENVI-met dem LN ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des jeweils vereinbarten Abonnements begrenztes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software für seine eigenen betrieblichen Zwecke innerhalb der in diesen Lizenzbedingungen genannten und/oder sonst vereinbarten Einschränkungen (z. B. in Bezug auf Benutzerzahlen) ein. Nutzungsrechte, die in diesen Lizenzbedingungen dem LN nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben bei ENVI-met.

1.2 Die Software kann grundsätzlich nur unter Eingabe eines von ENVI-met ausgestellten Registrierungsschlüssels genutzt werden, der zeitabschnittsweise ausgestellt wird (in der Regel für ein Jahr). Der LN darf den Registrierungsschlüssel ausschließlich selbst verwenden, hat diesen gegen unbefugte Zugriffe Dritter angemessen zu schützen, und darf diese nicht an nicht befugte Dritte weitergeben. Der LN wird sich rechtzeitig vor Ablauf des jeweiligen Zeitabschnitts, für den der Registrierungsschlüssel ausgestellt ist, mit ENVI-met in Verbindung setzen, um sich einen neuen Registrierungsschlüssel ausstellen zu lassen.

1.3 Ist dem LN eine Lizenz eingeräumt, die eine maximale Userzahl beinhaltet, darf LN die Software nur bis zu dieser definierten Anzahl an Usern gleichzeitig auf Computern installiert halten. Sofern die dem LN eingeräumte Lizenz eine Beschränkung auf eine bestimmte Datenverarbeitungseinheit beinhaltet, ist die Installation und Nutzung nur auf dieser zulässig.

1.4 Soweit nicht anderweitig vereinbart, darf der LN die Software nicht vervielfältigen, soweit dies nicht erforderlich ist, um die Software zu installieren oder auszuführen. Insbesondere ist das Kopieren der Software im Rahmen eines Application Service Providing (ASP), Software as a Service (SaaS) oder eines Cloud Computing-Konzepts ohne gesonderte Erlaubnis von ENVI-met untersagt.

1.5 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, darf der LN die Software weder zum dauerhaften, noch zum vorübergehenden Gebrauch Dritten überlassen. Insbesondere ist es dem LN untersagt, die Software zu vermieten, zu verleihen, zu veräußern, öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen.

1.6 Der LN darf die Software weder verändern, dekompilieren, disassemblieren, auf andere Weise einem Reverse Engineering unterziehen oder anderweitig umarbeiten, soweit dies nicht durch anwendbares geltendes Recht ausdrücklich erlaubt ist und ENVI-met in derartigen Fällen eine entsprechende Rechtseinräumung verweigert hat. Dem LN ist es untersagt, Urheberrechtshinweise, Marken oder andere Hinweise auf bestehende Urheberrechte oder ausschließliche Nutzungsrechte von der Software zu entfernen.

1.7 Der LN ist zur Erstellung einer Sicherungskopie berechtigt, wenn und soweit er nach diesen Lizenzbedingungen zur Nutzung der Software berechtigt ist und die Sicherungskopie für die Sicherung künftiger Benutzungen erforderlich ist. Auch für Sicherungskopien gelten diese Lizenzbedingungen.

1.8 Sämtliche dem LN eingeräumten Nutzungsrechte stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der Lizenzgebühren, die für die entsprechende Software gegenüber ENVI-met für den betreffenden Zeitabschnitt jeweils geschuldet sind. Bis zur vollständigen Zahlung steht es ENVI-met frei, die – bis zur vollständigen Zahlung lediglich vorläufig eingeräumten – Nutzungsrechte jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu widerrufen. ENVI-met behält sich außerdem das Recht vor, die Einhaltung der lizenzierten Nutzungsrechte (die bestehenden Beschränkungen) durch in der Software einprogrammierte technische Sicherungsmaßnahmen (z. B. Kopierschutz, erforderliche Anmeldung mit einem Benutzerkonto bei einem Server von ENVI-met über eine Internetverbindung) zu erzwingen. Im Falle einer schuldhaften Verletzung dieser Lizenzbedingungen durch LN ist ENVI-met zu einer fristlosen Kündigung der Lizenzen berechtigt, es sei denn, die Verletzung und deren Folgen sind nur unwesentlich. Mit der Kündigung oder dem Widerruf einer Lizenz erlischt das Nutzungsrecht des LN an der Software. Nr. 11.2 gilt entsprechend.

1.9 Alle Rechte an der Software (z. B. Patentrechte, Marken, Urheberrechte sowie andere Immaterialgüterrechte) und an allen Arbeitsergebnissen, die von ENVI-met erstellt wurden, verbleiben bei ENVI-met und werden durch diese Lizenzbedingungen nicht auf den LN übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart wurde. Ein Anspruch des LN auf Herausgabe des Quellcodes und/oder der Entwicklungsdokumentation besteht nicht.

1.10 Diese Lizenzbedingungen gelten für alle vom LN oder in seinem Auftrag angefertigte Kopien der Software sowie entsprechend für Softwareaktualisierungen wie Updates (diese stellen die fortlaufende Nutzbarkeit der vorhandenen Funktionalität sicher, ohne neue Funktionalität für die Software zu enthalten), Upgrades (diese liefern – ausschließlich oder zusätzlich – neue Funktionalität für die Software), Patches (kleine Softwarepakete zur reinen und teilweise nur vorläufigen Behebung von Fehlern in der Software) oder Releases (neue konsolidierte Softwareversionen, in die die bisherigen Aktualisierungen eingearbeitet sind), die von ENVI-met oder mit Zustimmung von ENVI-met von einem Dritten an den LN geliefert werden (unabhängig davon, ob ENVI-met zu einer solchen Lieferung verpflichtet war).

1.11 Es ist nicht gestattet, reine Berechnungsdienstleitungen mittels der Software anzubieten. Reine Berechnungsdienstleistungen sind insbesondere Simulationsaufträge von Kunden des LN, die zur ausschließlichen Berechnung und/oder Visualisierung dienen.

1.12 Ohne schriftliche Zustimmung von ENVI-met (E-Mail genügt nicht) ist es nicht gestattet, die Software in eine andere technische Analysemethode oder -software zu integrieren und/oder in diesem Kontext zu verwenden.

2. Sonderbedingungen für Wissenschaftliche Einrichtungen („Science“-Lizenz)

2.1 Abweichend von Ziffer 1 gilt für Lizenzen der Ausprägung „Science“ Folgendes:

2.1.1 Soweit der LN eine Lizenz der Ausprägung „Science“ erworben hat, darf der LN die Software ausschließlich für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Lehre verwenden. Die Benutzung der Software für durch Unternehmen oder anderweitig kommerziell finanzierte Projekte, die unmittelbar oder mittelbar mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden, ist nicht gestattet. Kommerziell sind alle Projekte, deren Finanzierung auch anderen Marktteilnehmern potentiell zur Verfügung stände.

2.1.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, gestattet die Lizenz dem LN die Installation der Software auf bis zu 50 Computern, jedoch lediglich innerhalb einer Abteilung oder einer Forschungseinheit des LN. Die Nutzung in mehr als einer Abteilung oder Forschungseinheit bedarf des Erwerbs einer weiteren „Science“-Lizenz.

2.1.3 Die „Science“-Lizenz gestattet die Installation auf in öffentlichen Räumen zugänglichen Computern sowie auf Computern von Fakultätsmitgliedern oder Studierenden. Ziffer 2.1.2 bleibt jedoch unberührt.

2.2 Im Übrigen bleibt Ziffer 1 unberührt.

3. Sonderbedingungen für Studenten („Student“-Lizenz)

3.1 Abweichend von Ziffer 1 gilt für Lizenzen der Ausprägung „Student“ Folgendes:

3.1.1 Soweit der LN eine Lizenz der Ausprägung „Student“ erworben hat, darf der LN die Software ausschließlich für seine eigenen studentischen und wissenschaftlichen Zwecke verwenden. Die Benutzung der Software für andere Zwecke, insbesondere für solche, die unmittelbar oder mittelbar mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden, ist nicht gestattet.

3.1.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, gestattet die Lizenz dem LN die Installation der Software auf seinem eigenen Computer sowie einem zweiten privaten Rechner (z. B. Laptop).

3.1.3 Die Nutzung der Software unter der Lizenz der Ausprägung „Student“ setzt voraus, dass der LN ENVI-met seine Eigenschaft als Student einer anerkannten Lehr- oder Studieneinrichtung in geeigneter Weise nachweist. Hierzu ist der LN spätestens zwei Wochen nach Erwerb der Lizenz verpflichtet, und zwar durch Übersendung einer Kopie eines akademischen Bestätigungsschreibens oder des Studierendenausweises an license@envi-met.com.

3.1.4 Die Laufzeit der Studentenlizenz beträgt ein Jahr und kann nicht verlängert werden.

3.1.5 Das Recht zur Nutzung unter der „Student“-Lizenz erlischt spätestens mit dem Erwerb eines PhD oder eines vergleichbaren Abschlusses.

3.2 Im Übrigen bleibt Ziffer 1 unberührt.

4. Sonderbedingungen für Testversion („Lite“-Lizenz)

4.1 Abweichend von Ziffer 1 gilt für Lizenzen der Ausprägung „Lite“ Folgendes:

4.1.1 Soweit der LN keine kostenpflichtige Lizenz erworben hat, stellt ENVI-met bis auf Weiteres die Software in der Ausprägung „Lite“ kostenlos zur Verfügung.

4.1.2 Die Nutzung der Software „Lite“ darf ausschließlich zu Test- und Evaluationszwecken erfolgen. Jegliche kommerzielle Nutzung ist untersagt.

4.1.3 Die Nutzung der Software in der Version „Lite“ erfolgt – insoweit abweichend von Ziffer 6 – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. ENVI-met haftet für die Software „Lite“ – insoweit abweichend von Ziffer 8 – ausschließlich in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.2 Im Übrigen bleibt Ziffer 1 unberührt.

5. Geheimhaltung
Sämtliche Informationen, die eine Partei der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit der Software oder den im Rahmen weiterer Verträge zu erbringenden Leistungen zur Verfügung stellt und die in schriftlicher Form ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind (hier in Bezug auf diese Geheimhaltungsregeln: „Informationen“), dürfen ausschließlich zu Zwecken dieser Lizenzbedingungen verwendet werden und müssen vom Empfänger in derselben Weise gegen unberechtigten Zugriff geschützt werden, wie dieser in Fällen von gleicher oder ähnlicher Bedeutung seine eigenen vertraulichen Informationen behandelt. In jedem Fall müssen Informationen jedoch mit angemessener Sorgfalt behandelt werden. Die Informationen umfassen unter anderem Daten, die Software, Lizenzschlüssel, Kundeninformationen, Produkt- und Marketinginformationen, Produktpläne, Designs, Betaversionen der Software sowie Dokumentationen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bzw. zur eingeschränkten Nutzung der Informationen gilt jedoch nicht für solche Informationen, (i) die öffentlich verfügbar sind, (ii) zu denen die betreffende Partei bereits vor Offenlegung Zugang hatte oder (iii) die diese Partei von Dritten erhalten hat, ohne dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet waren, oder (iv) die diese Partei unabhängig von der jeweiligen Information entwickelt hat. Der LN erkennt an, dass es sich bei der Software um wirtschaftlich wertvolles Eigentum von ENVI-met handelt, für dessen Design und Entwicklung ENVI-met erhebliche Investitionen und Kosten aufgewendet hat. Software und Dokumentationen gelten auch dann als Informationen, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind.
Hiervon ausgenommen sind jene Teile der Dokumentation, die unter der Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen, mit denen diese Bestandteile jeweils gekennzeichnet sind.

6. Gewährleistung/Instandhaltung

6.1 ENVI-met leistet keinerlei Garantie für die Software. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Abschluss dieser Lizenzbedingungen bestehende Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

6.2 Dem LN ist bekannt, dass es technisch unmöglich ist, eine Software zu 100 % fehlerfrei zu erstellen.

6.3 Kernmerkmale und Einschränkungen der Software ergeben sich aus den unter https://www.envi-met.com und www.envi-met.info bereitgestellten Leistungsbeschreibungen und Dokumentationen. Für die Benutzung der Software ist eine funktionierende Internetverbindung erforderlich, für die der LN verantwortlich ist.

6.4 Der LN erkennt an, dass die Lauffähigkeit der Software von der Konfiguration der Software durch den LN sowie von der Art der entwickelten oder genutzten Inhalte abhängen kann. Der LN erkennt ferner an, dass die Verwendung der Software möglicherweise weitere Software (z. B. Betriebssystem, externe Datenbank etc.; hier: „weitere Software“) erfordert. Dem LN ist bekannt, dass ENVI-met weitere Software u. U. nicht zur Verfügung stellt. Es ist ausschließlich die Verantwortung des LN, geeignete Softwarelizenzen für die Nutzung der weiteren Software zu erwerben.

6.5 Es obliegt ausschließlich dem LN festzustellen, ob die Software für die vom LN verfolgten Zwecke tauglich ist. ENVI-met gewährleistet nicht, dass die Software speziellen, nicht ausdrücklich vereinbarten Zwecken des LN genügt.

6.6 Der LN hat die Software unverzüglich nach Erhalt bzw. Download zu untersuchen und auf die wesentlichen Grundfunktionalitäten zu testen. Der LN hat ENVI-met über alle festgestellten Störungen oder Fehler unverzüglich schriftlich (E-Mail genügt insoweit) zu unterrichten. ENVI-met wird die vom LN während des vereinbarten Nutzungszeitraums angezeigten Mängel in angemessener Zeit nach deren Anzeige beseitigen.

6.7 ENVI-met leistet unter keinen Umständen Gewähr für Fehler, die aufgrund der Nichtbeachtung von Bedienungsanweisungen, Veränderung oder Erweiterung der Software oder jegliche andere Funktionalitätsbeeinflussungen durch den LN verursacht werden.

6.8 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

7. Pflicht zur Datensicherung
Der LN ist verpflichtet, seine mit der Software verwendeten Daten in regelmäßigen Intervallen, mindestens jedoch einmal pro Verwendungstag, in ausreichender Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

8. Haftungsbeschränkungen

8.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt.

8.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet ENVI-met nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der LN regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von ENVI-met begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3 Für den Fall des Datenverlustes ist bei Nichteinhaltung der Pflicht des LN zur Datensicherung nach Ziffer 7 die Haftung von ENVI-met (i) auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäßen Datensicherung erforderlich gewesen wäre, sowie (ii) auf den Schaden begrenzt, der durch den Verlust aktueller Daten, die auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung verloren gegangen wären, eingetreten ist.

8.4 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 8 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.5 Soweit die Haftung von ENVI-met ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ENVI-met.

8.6 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 8.4 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von ENVI-met.

9. Rechte Dritter

9.1 Erhebt ein Dritter Ansprüche in Bezug auf die Software gegen den LN, wird der LN ENVI-met unverzüglich schriftlich hierüber informieren. Der LN ermächtigt ENVI-met zur Verteidigung gegen die Geltendmachung dieser Ansprüche und/oder zum Abschluss eines Vergleiches nach billigem Ermessen von ENVI-met. Der LN wird ENVI-met sämtliche Informationen und Unterstützungsleistungen geben, die für die Verteidigung gegen die Geltendmachung dieser Ansprüche notwendig sind, und keine eigenen Vergleiche in Bezug auf die Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ENVI-met abschließen.

9.2 ENVI-met haftet keinesfalls für solche Verletzungen von Rechten Dritter, die darauf beruhen, dass (i) die Software mit Produkten oder mit Software kombiniert wird, die nicht von ENVI-met oder mit Zustimmung von ENVI-met geliefert werden und über die ENVI-met nicht ausdrücklich schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde, (ii) die Software von ENVI-met aufgrund von Anweisungen des LN oder anderer Personen erweitert oder verändert wird, (iii) die betreffenden Handlungen Verletzungen dieser Lizenzbedingungen darstellen oder (iv) der LN eine nicht aktuelle Version der Software nutzt. Die Haftung ist jedoch nicht nach dieser Nr. 9.2 ausgeschlossen, wenn der LN nachweisen kann, dass die Rechtsverletzung nicht auf einer der oben genannten Maßnahmen beruht.

10. Auditrechte und Lizenzprüfung

10.1 ENVI-met ist berechtigt, die Einhaltung der lizenzierten Nutzungsrechte zu untersuchen und zu überwachen. Der LN wird ENVI-met bei der Untersuchung angemessen unterstützen, z. B. durch die Gewährung des Zugriffs auf Computer und die Beibringung von notwendigen Informationen, etwa zur Anzahl der verwendeten Nutzer, der verwendeten Arbeitsplätze, der bestehenden Kopien und Sicherheitskopien der Software etc.

10.2 Zu den in Nr. 10.1 genannten Zwecken ist ENVI-met insbesondere jederzeit berechtigt, die Gültigkeit des dem LN überlassenen Lizenzschlüssels per Fernzugriff auf die Software zu überprüfen. Hierfür stellt der LN sicher, dass die Software regelmäßig mit dem Internet verbunden ist. ENVI-met behält sich vor, die Verwendung der Software von der positiven internetbasierten Überprüfung der ordnungsgemäßen Lizenzierung abhängig zu machen und bei fehlender Internetverbindung oder Feststellung einer Lizenzverletzung die Funktionalitäten der Software einzuschränken.

11. Laufzeit/Kündigung

11.1 Diese Lizenzbedingungen gelten bis zum Ablauf der jeweils vereinbarten Lizenzlaufzeit (Laufzeit des Abonnements) oder bis sie von einer Partei wirksam aus wichtigem Grund gekündigt sind.

11.2 Spätestens zum Ablauf der Lizenzlaufzeit bzw. mit Wirksamwerden einer Kündigung aus wichtigem Grund hat der LN sämtliche Verkörperungen der Software nach Wahl von ENVI-met zurückzugeben oder zu löschen. Auf Verlangen von ENVI-met wird der LN die vollständige Rückgabe bzw. Löschung gegenüber ENVI-met schriftlich versichern und/oder in geeigneter Form nachweisen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Diese Lizenzbedingungen unterliegen deutschem Sachrecht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand Essen.

12.2 Sofern eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen unwirksam oder undurchführbar ist, berührt das die Wirksamkeit dieser Lizenzbedingungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das gilt entsprechend auch im Falle einer vertraglichen Lücke.

12.3 Diese Lizenzbedingungen umfassen sämtliche Absprachen zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand, soweit die Parteien nicht gleichzeitig miteinander ein zugrundeliegendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen haben. Änderungen dieser Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform in Form einer von beiden Parteien unterzeichneten Urkunde; das gilt auch für die Änderung oder den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Anhang: Lizenzbestimmungen für mitgelieferte Begleitprogramme:

Copyright (c) 2019

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Begleitsoftware und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Begleitsoftware“) erhält, kostenlos die Erlaubnis erteilt, mit der Begleitsoftware uneingeschränkt umzugehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung, Zusammenführung, Veröffentlichung, Verteilung, Unterlizenzierung und/oder zum Verkauf von Kopien der Begleitsoftware, und Personen, denen die Begleitsoftware zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis sind in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Begleitsoftware enthalten.

DIE BEGLEITSOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS EINER VERTRAGSHANDLUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER BEGLEITSOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN VERFAHREN IN DER BEGLEITSOFTWARE ERGEBEN.

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